Vereinsräume (Mal-, Werkräume und Atelier)

Rappenwörthstraße 30
76287 Rheinstetten/Mörsch

 

Kontakt mit dem Vorstand

 E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wie kann man Mitglied werden

Wir sind immer an neuen Mitgliedern interessiert, die durch ihren Mitgliedsbeitrag die Arbeit des Vereins und damit die Förderung der Kunst vor Ort in Rheinstetten unterstützen.
Ganz besonders willkommen sind Mitglieder, die sich über das finazielle Angagement hinaus noch aktiv in die Arbeit des Kunstvereins einbringen. Als Mitglied erhalten Sie zu jeder Ausstellungen eine persönliche Einladung. Außerdem haben Sie freien Eintritt zu allen Veranstaltungen des Kunstverein Rheinstetten e.V.

Hier können Sie das Mitgliedsformular und die aktuelle Satzung als PDF herunterladen: 

Mitgliedsantrag

Satzung

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Kunstverein Rheinstetten e.V.

Satzung des Kunstvereins Rheinstetten e.V.

§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

  1. Der Verein führt den Namen Kunstverein Rheinstetten
  2. Er hat seinen Sitz in Rheinstetten
  3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

§2 Ziel und Zweck des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts " Steuerbegünstigte Zwecke " der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung und Erweiterung des Kunstverständnisses der Bevölkerung. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Organisation von Ausstellungen, Gedankenaustausch, gemeinsames küntlerisches Arbeiten und andere gemeinsame Aktivitäten mit Bezug auf die bildenden Künste verwirklicht. Ein besonderes Anliegen des Vereins ist die Heranführung der Jugend an die bildenden Künste. Der Verein unterstütz die Pflege der internationalen Partnerschaften und ist bereit zur Zusammenarbeit mit anderen örtlichen Vereinen und Instituonen im kulturellen Bereich ( z.B. Pamina ).
  2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwitschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es dürfen keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  3. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

§3 Mitgliedschaft

  1. Der Verein ist politisch sowie konfessionell neutral und für alle Interessierten offen. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, die Ziele des Vereins zu fördern.
  2. Der Verein besteht aus aktiven und passiven Mitgliedern. Aktive Mitglieder müssen künstlerisch tätig sein. Passive Mitglieder sind Personen, die nicht künstlerisch aktiv sind, aber die Ziele und Zwecke des Vereins unterstützen. Förderndes Mitglied kann jede/r werden, die der Kunst bzw. der Kunstförderung zugetan ist. Stifter sind jene Personen, die durch Zahlung eines einmaligen größeren Betrags den Verein besonders fördern.

§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Die Mitglieder sind berechtigt, an den angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüberhinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. In jeder Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht persönlich ausgeübt werden.
  2. Aktive Mitglieder dürfen sich am vom Verein organisieten Ausstellungen beteidigen. Bei gemeinsamen Ausstellungen entscheidet ein Gremium, das aus dem Vorstand und den Beisitzern besteht, über die auszustellenden Bilder und Objekte.
  3. Die Mitglieder sollen bereit sein, aktiv zur Vereinsarbeit beizutragen. Sie sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck auch in der Öffentlichkeit in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen. Kritk am Verein soll nicht in der Öffentlichkeit verbreitet werden, sondern ist beim Vorstand, den monatlichen Treffs oder der Mitgliederversammlung vorzubringen.

§5 Beginn und Ende der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft muß beim Vorstand schriftlich beantragt werden; dieser entscheidet in der nächsten Vorstandssitzung über den Antrag. Nach positiver Entscheidung wird der Mitgliedsbeitrag inerhalb 8 Wochen fällig, er ist vom Kassierer anzufordern. Ist die Entscheidung negativ, muss die betreffende Person schriftlich benachrichtigt werden, Gründe müssen nicht angegeben werden. Evtl schon bezahlte Beiträge sind zurück zu zahlen. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tot des Mitglieds.
  2. Der Austritt ist schriftlich zum Ende des Geschäftsjahres unter Wahrnehmung einer dreimonatigen Frist gegenüber dem Vorstand zu erklären.
  3. Der Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung kann vom Vorstand ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt. Dem Mitglied ist vor dem Vereinsausschluss unter Fristsetzung von 2 Wochen Gelegenheit zu geben , sich beim Vorstand zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern.
  4. Mit Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhätnis. eine Rückzahlung von Beiträgen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsvorderungen bleibt hiervon unberührt.

 

§6 Mitgliedsbeiträge

Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend. Die Beiträge sind bis zum 31. Januar jeden Jahres zu zahlen. Auch bei Eintritt während des Kalenderjahres ist der Jahresbetrag in voller Höhe fällig. Der Mitgliedsbeitrag ist per Dauerauftrag zu entrichten.

§7 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand

§8 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus
    a) dem/r Vorsitzenden
    b) dem/r stellvertretenden Vorsitzenden
    c) dem/r Vereinskassierer/in
    d) dem/r Schriftführer/in
  2. Je 2 Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt für den Verein.Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung, auf Antrag in geheimer Abstimmung, auf 2 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.Bei andauernder Verhinderung eines Vorstandsmitglieds übernimmt zunächst die Vorstandschaft bis zur nächsten Mitgliederversammlung kommisarisch dessen Aufgaben, oder sie kann für diesen Zeitraum ein Mitglied in den Vorstand wählen.
  3. Zu seinen Sitzungen wird der Vorstand vom Vorsitzenden einberufen. Er ist beschlußfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand entscheidet in Vorstandssitzungen Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
  4. Es können bis zu 5 Beisitzer gewählt werden, die nicht dem vertretungsberechtigten Vorstand nach Abs. 1 (§ 26 BGB) angehören. Sie bilden zusammen mit den Vorstandsmitgliedern nach Abs. 1 den sogenannten Gesamtvorstand, der beratende und unterstützende Aufgaben übernimmt.

§9 Mitgliederversammlung

  1. Mindestens einmal im Jahr hat eine Mitglieder- Hauptversammlung stattzufinden. Diese sollte im 1. Kalenderquartal dürchgeführt werden. Darüber hinaus kann der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn er es im Vereinsinteresse für notwendig hält oder wenn es von mindestens 25% der stimmberechtigten Vereinsmitglieder schriftlich, unter Angabe der Gründe , beantragt wird.
  2. Mitgliederversammlungen sind grundsätzlich unter Einhaltung einer Mindestfrist von 2 Wochen schriftlich, per E-Mail oder auch über Anzeigen oder in den redaktionellen Teilen der in Rheinstetten verbreiteten Tages- oder Wochenblätter, unter Bekanntgabe der Tagesordnung durch den Vorstand einzuberufen.
  3. Stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung sind alle Vereinsmitglieder, soweit sie volljährig bzw. rechtsfähig sind. Einberufene Mitgliederversammlungen sind grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse sind mit mindestens einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder zu fassen. Änderungen der Satzung bedürfen einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Eine schriftliche Abstimmung kann nur auf Verlangen von 1/3 der anwesenden Mitglieder erfolgen.
  4. Über die Beschlüsse der Mitglieder erstellt die/der Schriftführer/in ein Protokoll, das vom Vorsitzenden und vom/von der Schriftführer/in zu unterzeichnen ist und von den Mitgliedern auf Verlangen eingesehen werden kann

§ 10 Kassenprüfung

Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von 2 Jahren einen Kassenprüfer, der dem Vorstand nicht angehören darf. Der Kassenprüfer überprüft anhand von Rechnungsbelegen die ordnungsgemäße Verwendung und Verbuchung der Vereinsmittel und stellt einmal jährlich den Kassenstand des abgelaufenen Kalenderjahres fest. Der Kassenprüfer hat die Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Kassenprüfung zu unterrichten.

 

§ 11 Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Vereins kann von der Mitgliederversammlung nur mit der für Satzungsänderungen erforderlichen Mehrheit beschlossen werden.
  2. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an das Pamina Museum, das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Für Beschlüsse über die Verwendung des verbleibenden Vereinsvermögens ist zuvor die Stellungnahme des Finanzamts einzuholen.

§12 Gerichtsstand/ Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Ettlingen.Rheinstetten, den 18.03.2014
Gez. Gründungsmitglieder:

Konz-Zappe, Banet, Grocholl, Kuhl, Kiefer, Berndt, Trinkle, Silvano, Fitterer, Hillens

Kunstverein Rheinstetten e.V.
Rappenwörthstraße 30
76287 Rheinstetten/Mörsch
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Vereinsregister Nr. 3771, Amtsgericht Mannheim

1. Vorsitzende: Andrea Bengert
2. Vorsitzender: Florian Trott
Kassierer: Boris Burow
Schriftführerin: Angelika Bimmler

Haftungsausschluss
1. Haftungsbeschränkung
Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der Inhalte der Website erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des jeweiligen Autors und nicht immer die Meinung des Anbieters wieder. Mit der reinen Nutzung der Website des Anbieters kommt keinerlei Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande.

2. Externe Links
Diese Website enthält Verknüpfungen zu Websites Dritter (“externe Links”). Diese Websites unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Der Anbieter hat bei der erstmaligen Verknüpfung der externen Links die fremden Inhalte daraufhin überprüft, ob etwaige Rechtsverstöße bestehen. Zu dem Zeitpunkt waren keine Rechtsverstöße ersichtlich. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Das Setzen von externen Links bedeutet nicht, dass sich der Anbieter die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu Eigen macht. Eine ständige Kontrolle der externen Links ist für den Anbieter ohne konkrete Hinweise auf Rechtsverstöße nicht zumutbar. Bei Kenntnis von Rechtsverstößen werden jedoch derartige externe Links unverzüglich gelöscht.

3. Urheber- und Leistungsschutzrechte
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede vom deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters oder jeweiligen Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Inhalte und Rechte Dritter sind dabei als solche gekennzeichnet. Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten ist nicht gestattet und strafbar. Lediglich die Herstellung von Kopien und Downloads für den persönlichen, privaten und nicht kommerziellen Gebrauch ist erlaubt.
Die Darstellung dieser Website in fremden Frames ist nur mit schriftlicher Erlaubnis zulässig.

4. Datenschutz[1]
Durch den Besuch der Website des Anbieters können Informationen über den Zugriff (Datum, Uhrzeit, betrachtete Seite) gespeichert werden. Diese Daten gehören nicht zu den personenbezogenen Daten, sondern sind anonymisiert. Sie werden ausschließlich zu statistischen Zwecken ausgewertet. Eine Weitergabe an Dritte, zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken, findet nicht statt.
Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen und nicht lückenlos vor dem Zugriff durch Dritte geschützt werden kann.
Die Verwendung der Kontaktdaten des Impressums zur gewerblichen Werbung ist ausdrücklich nicht erwünscht, es sei denn der Anbieter hatte zuvor seine schriftliche Einwilligung erteilt oder es besteht bereits eine Geschäftsbeziehung. Der Anbieter und alle auf dieser Website genannten Personen widersprechen hiermit jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe ihrer Daten.

5. Besondere Nutzungsbedingungen[2]
Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Nummern 1. bis 4. abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.

Quelle: www.Juraforum.de | www.Experten-Branchenbuch.de